
Viele Veranstaltungen wurden bereits aufgrund des Coronaviruses abgesagt und es werden noch weitere Sportveranstaltungen, Produktshows, Konzerte, Messen und Konferenzen nicht durchgeführt werden. Viele Teilnehmer werden aufgrund der Reiseverbote oder anderen Gründen die dennoch stattfindenden Veranstaltungen nicht besuchen können.
Wenn Sie sich überlegen eine Veranstaltung abzusagen, bereits abgesagt haben oder eine grosse Zahl von Absagen erhalten haben, sollten Sie sich nicht nur der Auswirkungen auf Ihr Unternehmen bewusst sein, sondern auch die negative finanzielle Belastung so niedrig wie möglich halten.
Ein potenzieller Kostenfaktor ist hier die MWST. Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind:
- Muss die MWST auch für abgesagte Veranstaltungen bezahlt werden?
- Kann bereits an die ESTV gezahlte MWST zurückgefordert werden?
- Kann die im Zusammenhang mit der abgesagten Veranstaltung angefallene Vorsteuer noch zurückgefordert werden?
- Welche Auswirkungen haben “No-Shows” auf die MWST? Fällt hier ebenfalls MWST an?
Falls Sie keine Antwort auf diese Fragen haben, würden wir Sie gerne in einer Telefonkonferenz oder einem Online Meeting beraten so dass sie die MWST Aufwendungen und somit die negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Situation minimieren können.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Für weitere Einzelheiten besuchen Sie bitte unsere Webseite, indem Sie hier klicken, oder wenden Sie sich an die folgenden Personen. (Webseite nur auf Englisch)
Tobias Meier Kern | Raymond Van Sligter |
Director Tax & Legal Services PwC Switzerland Tel: +41 58 792 43 69 | Partner, Tax and Legal Services PwC Switzerland Tel: +41 58 792 1558 |
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