Schweiz: Zollabwicklung bei der Einfuhr – Änderungen ab dem 1. März 2018

Ab dem 1. März 2018 wird die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) bei der Einfuhr für alle Importeure verbindlich. Die eVVImport, die elektronische Variante der heutigen gelben Einfuhrzollquittung, muss künftig immer auf dem Zollserver abgerufen werden. Unternehmen, die bisher die Zollbelege noch per Post erhalten haben, müssen sich entsprechend umstellen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) stellt dann die Zolldokumente nur noch in Dateiform auf dem Zollserver zur Verfügung. Der Zugriff auf die eVVImport und die Borderaux der Abgaben wird somit von einer Bring-zu einer Holschuld.

Mit dieser Digitalisierung und den nötigen Prozessumstellungen kann aber auch vorhandenes Potenzial für Qualitäts-und Effizienzsteigerungen genutzt und eine höhere Compliance im Zoll-und MWST-Bereich erreicht werden.

Für weitere Informationen klicken sie bitte HIER.

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:

Simeon L. Probst, Partner, VAT & Customs, +41 58 792 53 51, simeon.probst@ch.pwc.com
Christina Haas Bruni, Senior Manager, Customs, +41 58 792 51 24, christina.haas.bruni@ch.pwc.com
Daniela Heim, Senior Manager, VAT, +41 58 792 55 15, daniela.heim-schenker@ch.pwc.com

 

Bildquelle: lichtkunst.73  / pixelio.de

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