Ab dem 1. März 2018 wird die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) bei der Einfuhr für alle Importeure verbindlich. Die eVVImport, die elektronische Variante der heutigen gelben Einfuhrzollquittung, muss künftig immer auf dem Zollserver abgerufen werden. Unternehmen, die bisher die Zollbelege noch per Post erhalten haben, müssen sich entsprechend umstellen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) stellt dann die Zolldokumente nur noch in Dateiform auf dem Zollserver zur Verfügung. Der Zugriff auf die eVVImport und die Borderaux der Abgaben wird somit von einer Bring-zu einer Holschuld.
Mit dieser Digitalisierung und den nötigen Prozessumstellungen kann aber auch vorhandenes Potenzial für Qualitäts-und Effizienzsteigerungen genutzt und eine höhere Compliance im Zoll-und MWST-Bereich erreicht werden.
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Simeon L. Probst, Partner, VAT & Customs, +41 58 792 53 51, simeon.probst@ch.pwc.com
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