Österreich – Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 5% vom 1. Juli bis 31. Dezember für bestimmte Lieferungen

Finanzminister Blümel: ermäßigter Steuersatz von 5% wird zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des publizierenden Bereichs eingeführt.

„Wir haben uns in der Koalition dafür entschieden, dass wir weitere Maßnahmen setzen, um die Auswirkungen der Coronakrise mittel- und langfristig zu bekämpfen. Wir arbeiten an einem Kreditmoratorium für besonders betroffene Branchen. Ziel ist,  dass der Staat in Vorleistung für die Kreditraten geht, damit die Unternehmen weiterhin genügend Liquidität zu Verfügung haben. Auch der Fixkostenzuschuss wird adaptiert, sowohl von der Dauer als auch von den Kriterien her, um die besonders betroffenen Branchen weiter zu unterstützen“, so Finanzminister Gernot Blümel zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Gastronomie, Tourismus und Kultur. Ebenso wird ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% eingeführt, welcher zum Beispiel für die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben, für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen und für den publizierenden Bereich gilt. Diese steuerliche Herabsetzung soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein. „Es ist erfreulich, dass die Wirtschaft langsam wieder in Schwung kommt. Gleichzeitig wird es auch weiterhin Branchen geben, für die der Neustart nur sehr stotternd und spät kommt. Wir arbeiten hier gerade gemeinsam mit der europäischen Ebene an einer temporären Ausnahme. In dieser speziellen Situation, sollte es auch möglich sein, den besonders betroffenen Branchen ausnahmsweise kurzfristig unter die Arme zu greifen“, so Finanzminister Blümel weiter.

Steuerstundungen werden bis 15. Jänner 2021 verlängert

Zusätzlich werden Unternehmen mit einer automatischen Verlängerung der Steuerstundungen unterstützt. „Wir sehen, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise noch länger da sein werden. Wir nehmen hier eine Bürde von den Unternehmen, indem wir die Rückzahlung von Steuern über das Jahr 2020 verschieben bis zum 15.1.2021“, so Finanzminister Blümel. Diese Verlängerung der Steuerstundungen wird gesetzlich fixiert und durch eine Änderung der Bundesabgabenordnung möglich. Den Abgabepflichtigen wird dadurch eine neuerliche Antragsstellung und den Finanzämtern eine erneute Bescheiderlassung erspart.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/juni/mwst-senkung.html

Fotoquelle: http://unsplash.com

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