Incoterms (INternational COmmercial TERMS): Neue Regelung ab 1. Januar 2020

Incoterms sind vereinbarte standardisierte Klauseln, die es den Vertragsparteien ermöglichen Regelungen über Leistungsort, Leistungspflichten und den Gefahrenübergang eindeutig zu bestimmen. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware zwischen den Parteien übergeht. Ebenfalls Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand sowie die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht werden in ihnen nicht geregelt.

Dazu haben die Incoterms keine Gesetzeskraft, ausser sie sind Bestandteil des von beiden Parteien unterschrieben Vertrages. Sehr oft gibt es in Verträgen Sonderbestimmungen, die Vorrang von den Incoterms haben.

Die „Incoterms 2020“ gelten ab 1.1.2020 und sollen das bisherige Klauselwerk „Incoterms 2010“ ablösen. Die neue Version sei allerdings kein radikaler Umbau.

Das Update soll Umgang mit den Incoterms vereinfachen, etwa durch einen übersichtlicheren und nutzerfreundlicheren Aufbau und eine bessere Vergleichbarkeit der Klauseln untereinander. Die Incoterms 2020 sind wie alle bisherigen Versionen nicht bindend. Weiterhin können die Vertragsparteien auch die Incoterms 2010 oder sogar ältere Fassungen benutzen. Nach Angaben der ICC kommen die Incoterms aber in 90 Prozent aller internationalen Verträge zum Einsatz. Sieben Klauseln gibt es für alle Transportarten, vier weitere für den See- und Binnenschiffstransport.

Die wichtigsten Änderungen
-Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wird zu DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert. Somit kann in der Zukunft jeder beliebige Ort der Bestimmungsort sein.

-Für Waren, die unter der FCA-Klausel (Free Carrier) verkauft und für den Seetransport vorgesehen sind (wie etwa Waren in Containern), sieht FCA künftig eine neue Option vor. Käufer und Verkäufer können sich darauf einigen, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, dieses Bordkonnossement dem Käufer zu übergeben. Dies geschieht typischerweise über beteiligte Banken.

-Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) wird an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst. Bis jetzt ist es so, dass der Verkäufer einen Versicherungsschutz zugunsten des Käufers auf einem Mindestniveau abgeschlossen hatte, der eine Reihe von standardmässig aufgeführten Risiken abdeckte. In den neuen Regeln bleibt diese Mindestdeckungssumme bei CIF in Kraft, bei CIP hingegen ist die Standardversicherungspflicht in eine umfassendere „All-Risk“-Deckung übergegangen.

-Die neuen Incoterms berücksichtigen ferner, dass immer mehr Handelspartner die Beförderung der Waren mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren. Bislang sei man durchgehend davon ausgegangen, dass die Waren von einem Drittanbieter befördert würden, der zu diesem Zweck entweder vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt wurde (je nachdem welche Klausel genutzt wurde). In den Beratungen zu den Incoterms 2020 wurde jedoch deutlich, dass es Situationen gibt, in denen der Käufer oder der Verkäufer seine eigenen Verkehrsmittel nutzen möchte, um die Waren zu befördern. Daher gibt es in den Incoterms künftig die Möglichkeit, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder einfach die notwendige Beförderung selbst zu organisieren.

-Die letzte wesentliche Neuerung betrifft die gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren. Die Incoterms 2020 enthalten klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten. Es wurde eine ausdrückliche Verteilung von sicherheitsrelevanten Verpflichtungen zu vielen Artikeln hinzugefügt. Die dadurch entstehenden Kosten werden nun auch in einigen Artikeln stärker in den Vordergrund gerückt.

Image source: Unsplash.com

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