Die Rückvergütung der Mehrwertsteuer erlaubt ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz richtigerweise nicht für MWST-Zwecke registriert sind, eine Mehrwertsteuerneutrale Abwicklung ihrer Geschäfte mit Schweizer Lieferanten. Mit dem sog. Vergütungsverfahren lassen sich die auf geschäftsbedingte Auslagen bezahlten Vorsteuern zurückerstatten.
Die Vergütung erfolgt jedoch nur gegenüber Unternehmen mit Sitz in Ländern, die ein entsprechendes Gegenrecht gewähren. Eine aktuelle Länderliste findet sich unter
https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/mwst/formulare/VATrefund/1224_01.pdf.download.pdf/dm_1224_01.pdf und sie wird erfreulicherweise länger und länger.
Die formellen Anforderungen für diese Regelung sind einfach verständlich und können hier eingesehen werden.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/themen/vat-refund—tax-free/vat-refund.html
Wichtige Punkte sind , dass der Antrag auf Vergütung der MWST auf den offiziell von der ESTV herausgegebenen Formularen Nr. 1222 und 1223 eingereicht werden muss. Ausserdem muss von Gesetzes wegen ein Vertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestellt werden.
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