Ab dem 1. Juli 2014 gelten neue Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz im Reiseverkehr. Diese sollen den Reiseverkehr einfacher und transparenter machen.
Neu müssen Reisende, welche Waren in die Schweiz einführen wollen, zwei grundsätzliche Fragen beantworten:
(1) Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Wertfreigrenze von CHF 300?
(2) Werden die definierten Freimengen überschritten?Read More »