Sicherheitsgefühl in der Schweiz


Als Studentin habe ich in Norwegen gearbeitet. Ein wunderschönes Land. Eines Tages war ich mit meinen norwegischen Kollegen unterwegs, als einer plötzlich sagte: „Sieh mal, unser König,“ und mit dem Kopf in Richtung eines älteren Herrn nickte, der ganz allein auf der anderen Straßenseite ging. Zum einen sah dieser Mann überhaupt nicht aus wie ein König – vielleicht hatte ich damals eine ziemlich naive Vorstellung von Königen. Und zum anderen war er völlig allein unterwegs. Ob so etwas heute in Oslo noch möglich wäre, weiß ich nicht. In der Schweiz kann es durchaus vorkommen, dass man einem Bundesrat oder, noch häufiger, einem ehemaligen Bundesrat einfach so auf der Straße begegnet.

Zum Beispiel wohnt ein ehemaliger Bundesrat bei uns im Haus. Ein sehr netter Herr. Wir treffen uns oft am Briefkasten, im Aufzug oder im Treppenhaus. Es ist ein gutes Gefühl, sich sicher zu fühlen. In der Schweiz fühle ich mich sicher – warum auch nicht? Viele Kinder gehen hier schon früh ganz allein in den Kindergarten. Mir fällt auch keine einzige Gegend in der Schweiz ein, in der ich jemals Angst gehabt hätte. Es ist vielleicht ratsam, den Bahnhof Oerlikon am Wochenende zwischen 1 und 4 Uhr morgens zu meiden, um Konflikten mit Betrunkenen oder anderweitig beeinträchtigten Personen aus dem Weg zu gehen. Aber die Wahrheit ist, dass ich, selbst wenn ich um diese Zeit am Bahnhof Oerlikon sein müsste, großen Respekt, aber keine Angst hätte. Dieses Sicherheitsgefühl, das so selbstverständlich erscheint, ist ein Geschenk von großem Wert.

Als junge Studentin lebte ich noch in einem Land, in einem heruntergekommenen Viertel, wo neben vielen tollen Menschen auch einige merkwürdige Gestalten unterwegs waren. Wenn ich im Dunkeln nach Hause musste, fühlte ich mich oft unwohl. Also beschloss ich, mich zu bewaffnen. Eine Waffe bringt jedoch nichts, wenn man nicht bereit ist, sie im Notfall auch einzusetzen. Allein der Wille reicht nicht – man muss in der Lage sein, sich tatsächlich zu verteidigen. Die einzige Waffe, die ich wirklich beherrsche, ist der Degen. Also begann ich, einen silbernen Degen wie ein Musketier mit mir zu tragen. Mein Degen war nicht scharf, und die Spitze war abgerundet. Jemanden damit zu verletzen wäre wohl nur möglich gewesen, wenn die Klinge gebrochen wäre. Dennoch gab mir mein Degen ein Gefühl von Sicherheit, und ich bewegte mich ohne Angst auch nachts in diesem Viertel. Nur einmal kam es beinahe zu einem Unfall.

Es war etwa 20 Uhr an einem Winterabend, stockdunkel, und das Licht im Hausflur funktionierte wieder einmal nicht richtig. Ich konnte kaum etwas erkennen, als plötzlich ein Schatten auftauchte. Jemand hatte sich im Dunkeln an meiner Wohnungstür versteckt. Ein Schreck durchfuhr mich, und mein Adrenalinspiegel schoss in die Höhe. Alle möglichen Optionen gingen mir in einem Bruchteil einer Sekunde durch den Kopf: Ich hätte laut schreien können, doch in diesem Haus hätte das wohl kaum jemanden interessiert, denn ständig stritt hier jemand oder schrie im Rausch herum. Ich hätte weglaufen können – doch wohin und mit welchem Ergebnis? Also entschied ich mich für meinen Degen und bereitete mich sofort darauf vor, mich zu verteidigen.

Da sagte der Schatten plötzlich „Baff“ – und ich erkannte die Stimme meines idiotischen Kollegen David. Er wollte mich erschrecken, und es fehlte nicht viel, und ich hätte ihn womöglich ernsthaft verletzt. Ein dämlicher Witz! Solche unpassenden Scherze machte er ständig. Dabei hatte er Kummer und wollte mit mir sprechen. Warum jemand, der Kummer hat, solche Witze macht, verstehe ich bis heute nicht.

Ich weiß, was es bedeutet, allein unterwegs Angst zu haben, und ich schätze es, heute keine Angst haben zu müssen, wenn ich allein unterwegs bin. Danke, Schweiz.

Eine Bau-Märchen – oder wie günstige Mietangebote in der Schweiz durch Vorschriften verhindert werden


Es war einmal ein älteres Mehrfamilienhaus in der Nähe des Flughafens. Es wurde Ende der 1960er Jahre erbaut, bestach durch großzügige Grundrisse, einen wunderbaren Garten – und wies gleichzeitig eine schlechte Energiebilanz auf: alte Fenster, mangelhafte Isolation und eine fossile Heizung. Im Haus gab es sechs Wohnungen, jede zwischen 90 und 100 m² groß. In fünf dieser Wohnungen lebte jeweils nur eine Person, nur eine Wohnung wurde von einer Familie bewohnt. Die Mieten waren sehr niedrig, da viele Mieter seit Jahrzehnten dort lebten. Lediglich die Nebenkosten stiegen seit dem Ukraine-Krieg wegen der teuren Gasheizung auf ein kaum tragbares Niveau.

Der Eigentümer entschied, es sei an der Zeit, das Haus zu modernisieren und die energetische Bilanz zu verbessern.

Die Vorgaben waren klar: Der Erhalt der alten Bausubstanz (inklusive der wunderschönen Gartenanlage – auch wenn dies mehr Kosten verursachte) und der Austausch nur jener Bauteile, die zwingend ersetzt werden mussten, um die Mieten weiterhin niedrig zu halten. Eine energetisch optimale Heizung sollte installiert werden. Der Umbau sollte am besten im bewohnten Zustand stattfinden, damit die Mieter bleiben konnten.

Ökonomisch stellte sich heraus, dass eine Aufstockung notwendig sein würde. Geplant waren zwei zusätzliche Stockwerke.

Um Einsprachen zu vermeiden, suchte der Eigentümer das Gespräch mit allen Nachbarn. Bis auf einen waren alle einverstanden. Dieser eine Nachbar jedoch erklärte, dass seine Aussicht beeinträchtigt würde, falls zwei Stockwerke gebaut würden, und dass er Einsprache erheben werde. Gegen eine Aufstockung um ein Stockwerk hatte er jedoch nichts einzuwenden. Obwohl die Wahrscheinlichkeit hoch war, dass die Einsprache erfolgreich bekämpft werden konnte, führten die zusätzlichen Kosten und die zeitliche Unsicherheit zur Entscheidung, nur ein Stockwerk aufzubauen. So wurden 200 m² Wohnfläche geopfert.

Nach weiteren Analysen zeigte sich jedoch, dass viele der ursprünglichen Vorgaben kaum erreicht werden konnten. Die Wasser- sowie die Stromleitungen mussten erneuert werden, und auch die Badezimmer mussten komplett ersetzt werden. Den Umbau im bewohnten Zustand durchzuführen, war daher ausgeschlossen. Ziel Nummer eins: nicht erfüllt.

Nach Einreichung des Baugesuchs wurde außerdem klar, dass auch die Gartenanlage nicht in ihrer bisherigen Form erhalten werden konnte. Neben den bereits existierenden sechs Garagen und sechs Außenparkplätzen verlangte das Bauamt zusätzliche Parkplätze, was bedeutete, dass mehr als die Hälfte des Gartens zubetoniert werden musste. Neben den Parkplätzen wurden zudem über 35 Fahrradabstellplätze für die zehn Wohnungen gefordert, was weiteren Platz im Garten beanspruchte. Nach langen Diskussionen konnte ein Kompromiss gefunden werden, doch die Hälfte des Gartens musste geopfert werden. Aus dem üppig blühenden Garten Eden mit über 50 Jahre alten Sträuchern und Blumen drohte eine Tristesse zu werden. Der Versuch, bestimmte alte Pflanzen zu retten (obwohl der Gärtner meinte, die Erfolgschancen lägen bei maximal 50 %), scheiterte letztlich an dem Auftreten des japanischen Käfers sowie der Vorschrift, dass keine Pflanzen oder Erde die Gemeinde verlassen durften. Zweites Ziel: ebenfalls nicht erfüllt.

Das dritte Ziel, die Installation einer optimalen Heizung, konnte als einziges erreicht werden. Die Außenhülle des Gebäudes wurde neu isoliert, die alten Fenster durch dreifach verglaste Fenster ersetzt, die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ausgetauscht und auf dem Dach Photovoltaik angebracht.

Was die niedrigen Umbaukosten angeht, konnte auch dieses Ziel nicht erreicht werden. Die zahlreichen Auflagen trugen dazu bei, dass sich die Kosten erheblich erhöhten. So mussten beispielsweise alle 50 Jahre alten Holztüren aus feuerpolizeilichen Gründen ersetzt werden – was Tausende von Franken kostete und sich leider in den Mietpreisen widerspiegeln musste. Nicht nur Teile der Wohnungen, sondern das gesamte Gebäude musste behindertengerecht angepasst werden, was den Austausch weiterer Bauteile erforderte, die man ursprünglich hatte behalten wollen, und die Kosten für jede der zehn Wohnungen erhöhte. Auch das Metalltreppengeländer, das 50 Jahre lang zu voller Zufriedenheit seinen Dienst geleistet hatte, wurde als zu gefährlich eingestuft und sollte ersetzt werden. Kurz gesagt: Hätte man das Haus komplett abgerissen und neu gebaut, wäre dies zwar aus ökologischer Sicht unsinnig gewesen, aber wahrscheinlich weniger stressig und vielleicht nicht mal teuer als Umbau.

Und so haben die heutigen Vorschriften und Verfahren letztlich dazu geführt, dass die Mieten leider nicht niedrig gehalten werden konnten, fast alles altes entsorgt wurde, der Garten zu mehr als der Hälfte beseitigt und weniger Wohnfläche gebaut wurde, als möglich gewesen wäre.

Eine ernüchternde Bilanz.

Schweiz – Braindrain zwischen den Kantonen



Rund 50 Prozent aller Studierenden an den Unis kommen aus anderen Kantonen. Ein Grossteil kehrt auch nach dem Studium nicht zurück. Gerade Rand- und Bergkantonen verlieren so die ausgebildeten Fachpersonen.

Link zum Videobeitrag.

Schweiz – Beitrag der USA zur Steuersubstrat in der Schweiz


Die USA haben als Reaktion auf die Corona-Krise den Coronavirus Aid; relief and Economic Security Act (CARES ) erlassen.

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Schweiz: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft


Bern, 19.06.2020 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um.

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Virtuelle Zollrechtstagung light: Webinar, 6. Mai 2020


Aufgrund der aktuellen Situation wird die für Mai geplante jährliche Zollrechtstagung zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich am 8. September 2020, stattfinden.

Als Ersatz für die auf den September verschobene Zollrechtstagung präsentieren wir News und Insights aus dem Zoll- und Aussenhandelsbereich in der Schweiz und der EU in Form eines Webinars. Gerne lade ich Sie daher herzlichst ein, sich in unserem kostenlosen Webinar am 6. Mai 2020 über Aspekte aus dem Zollrecht Schweiz/EU sowie aktuelle grenzüberschreitende Massnahmen und Herausforderungen zu informieren.

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Schweiz – Kanton Bern: Sofort-Förderung von F&E-Projekten


Der Bund hat die Kurzarbeit ausgeweitet, Selbständig Erwerbende können unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsausfälle geltend machen und Unternehmen kommen einfacher zu sofort benötigter Liquidität.

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Switzerland – Coronavirus: Federal Council adopts emergency ordinance on granting of credits with joint and several federal guarantees


During its extraordinary meeting on 25 March 2020, the Federal Council addressed the issue of liquidity assistance for SMEs, which should have rapid access to credit facilities to bridge liquidity shortfalls caused by the new coronavirus pandemic. Companies are advised to apply for the credit facilities at their main bank.

Facilities will be secured by the Confederation. The corresponding ordinance enters into force on 26 March 2020, from which date credit applications can be submitted.

More information on bridging loans for companies can be found here.

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Schweiz – Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes


An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert.

Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

Mehr Informationen betreffend Überbrückungskredite für Unternehmen finden Sie hier.

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Schweiz – Massnahmen aufgrund COVID-19


Aufgrund der «ausserordentlichen Lage» hat der Bundesrat am 20. März 2020 auch im Bereich der Abgaben Massnahmen ergriffen und den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen (Verordnung; SR 641.207.2) beschlossen.

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