Sonntag in Zug – Oldtimer treffen


Bei einem Kauf eines Elektrogeräts zahlt der Konsument eine vorgezogene Recycling Gebühr. Die Gebühr ist nicht knapp bemessen. Bei einer Waschmaschine muss man mit 30 CHF rechnen. Eigentlich könnte man dies erst zum Zeitpunkt der Entsorgung bezahlen, aber der Gesetzgeber traut seinen Bürgern nicht. Wer weiss schon wie wir alle die alten Telefone, Tablets und Kleingeräte entsorgt hatten. Wahrscheinlich wäre ein Teil aus Bequemlichkeit oder Sparsamkeit in den normalen Abfallsack gelandet. Read More »