Neue Swissness-Gesetzgebung per 1. Januar 2017

82921_web_R_by_Mario Heinemann_pixelio.deIm Sommer 2013 hat das Schweizer Parlament eine neue Swissness- Gesetzgebung verabschiedet mit dem Ziel, den Mehrwert der Marke «Schweiz» nachhaltig zu sichern. Am 2. September 2015 hat der Bundesrat das Verordnungsrecht zur Swissness-Gesetzgebung genehmigt und das ganze Gesetzgebungspaket auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Unternehmen, die zukünftig ihre Produkte und Dienstleistungen mit Swissness bewerben wollen, müssen somit nachweisen können, dass der Anteil der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die Schweizer Herkunft ausreicht, um die Marke «Schweiz» verwenden zu dürfen.

Dies gilt nicht nur für Schweizer Unternehmen, sondern auch für ausländische Unternehmen, welche ein als schweizerisch ausgelobtes Produkt in die Schweiz importieren oder in der Schweiz eine Produktionsstätte betreiben. Die Höhe des schweizerischen Mindestanteils ist je nach Kategorie (Naturprodukte, Lebensmittel, industrielle/andere Produkte, Dienstleistungen) unterschiedlich.
Eine entsprechende Übersicht finden Sie HIER.

Ist Ihr Unternehmen von der Swissness-Gesetzgebung betroffen?

Swissness
Falls Sie eine oder mehrere Fragen mit “Ja” beantwortet haben, werden Ihre Produkte/Dienstleistungen zukünftig die Vorgaben der neuen Swissness-Gesetzgebung erfüllen müssen!

Für Unterstützung und bei Fragen steht Ihnen gerne mein Kollege Simeon L. Probst zur Verfügung:

Partner VAT & Customs
simeon.probst@ch.pwc.com
058 792 53 51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildquelle: Mario Heinemann / pixelio.de

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