In der Zeit der “Nullzinsen” habe ich mir die Frage gestellt, wie Negativzinsen steuerlich behandelt werden. Für alle die sich die gleiche Frage gestellt haben, nachfolgend die Antwort dazu:
Negativzinsen, die auf Einlagen bei Banken oder Sparkassen anfallen, stellen im Privatvermögen abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten dar. Negativzinsen qualifizieren nicht als Schuldzinsen, da sie auf Guthaben und nicht auf Schulden erhoben werden.Read More »