Sonderregelungen betreffend Coronavirus

Gehäuft auftretende Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus („2019 neuartiges Coronavirus“) sowie damit einhergehende angeordnete behördliche Maßnahmen wie häusliche Quarantäne sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen, Absage von Veranstaltungen und generell die Einschränkung des täglichen Lebens können dazu führen, dass es – beginnend mit Mitte März 2020 – zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen kann.








